III. Teil Einzelne Verfahrensarten › Siebenter Abschnitt Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 7

§ 70 · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)

Der Beschluß des Bundesrates nach Artikel 84 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes kann nur binnen eines Monats nach der Beschlußfassung angefochten werden.

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