Data-Act | Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
50 Vorschriften · Europäische Union · täglich aktualisiert
KAPITEL I — ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1 — Gegenstand und AnwendungsbereichArtikel 2 — BegriffsbestimmungenKAPITEL II — DATENWEITERGABE VON UNTERNEHMEN AN VERBRAUCHER UND ZWISCHEN UNTERNEHMEN
Artikel 3 — Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den NutzerArtikel 4 — Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen DienstdatenArtikel 5 — Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an DritteArtikel 6 — Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhaltenArtikel 7 — Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen UnternehmenKAPITEL III — PFLICHTEN DER DATENINHABER, DIE GEMÄSS DEM UNIONSRECHT VERPFLICHTET SIND, DATEN BEREITZUSTELLEN
Artikel 8 — Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellenArtikel 9 — Gegenleistung für die Bereitstellung von DatenArtikel 10 — StreitbeilegungArtikel 11 — Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von DatenArtikel 12 — Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellenKAPITEL IV — MISSBRÄUCHLICHE VERTRAGSKLAUSELN IN BEZUG AUF DEN DATENZUGANG UND DIE DATENNUTZUNG ZWISCHEN UNTERNEHMEN
Artikel 13 — Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werdenKAPITEL V — BEREITSTELLUNG VON DATEN FÜR ÖFFENTLICHE STELLEN, DIE KOMMISSION, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK UND EINRICHTUNGEN DER UNION WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER NOTWENDIGKEIT
Artikel 14 — Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher NotwendigkeitArtikel 15 — Außergewöhnliche Notwendigkeit der DatennutzungArtikel 16 — Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der UnionArtikel 17 — DatenbereitstellungsverlangenArtikel 18 — Erfüllung von DatenverlangenArtikel 19 — Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der UnionArtikel 20 — Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen NotwendigkeitArtikel 21 — Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische ÄmterArtikel 22 — Amtshilfe und grenzüberschreitende ZusammenarbeitKAPITEL VI — WECHSEL ZWISCHEN DATENVERARBEITUNGSDIENSTEN
Artikel 23 — Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen WechselArtikel 24 — Tragweite der technischen VerpflichtungenArtikel 25 — Vertragsklauseln für den WechselArtikel 26 — Informationspflicht der Anbieter von DatenverarbeitungsdienstenArtikel 27 — Verpflichtung zum Handeln nach Treu und GlaubenArtikel 28 — Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen UmfeldArtikel 29 — Schrittweise Abschaffung von WechselentgeltenArtikel 30 — Technische Aspekte des WechselsArtikel 31 — Spezifische Regelung für bestimmte DatenverarbeitungsdiensteKAPITEL VII — UNRECHTMÄSSIGER STAATLICHER ZUGANG ZU UND UNRECHTMÄSSIGE STAATLICHE ÜBERMITTLUNG VON NICHT-PERSONENBEZOGENEN DATEN IM INTERNATIONALEN UMFELD
Artikel 32 — Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen UmfeldKAPITEL VIII — INTEROPERABILITÄT
Artikel 33 — Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen DatenräumenArtikel 34 — Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von DatenverarbeitungsdienstenArtikel 35 — Interoperabilität von DatenverarbeitungsdienstenArtikel 36 — Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von DatenweitergabevereinbarungenKAPITEL IX — ANWENDUNG UND DURCHSETZUNG
Artikel 37 — Zuständige Behörden und DatenkoordinatorenArtikel 38 — Recht auf BeschwerdeArtikel 39 — Recht auf einen wirksamen gerichtlichen RechtsbehelfArtikel 40 — SanktionenArtikel 41 — Mustervertragsklauseln und StandardvertragsklauselnArtikel 42 — Rolle des EDIBKAPITEL X — SCHUTZRECHT SUI GENERIS NACH DER RICHTLINIE 96/9/EG
Artikel 43 — Datenbanken, die bestimmte Daten enthaltenKAPITEL XI — SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 44 — Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die DatennutzungArtikel 45 — Ausübung der BefugnisübertragungArtikel 46 — AusschussverfahrenArtikel 47 — Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394Artikel 48 — Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828Artikel 49 — Bewertung und ÜberprüfungArtikel 50 — Inkrafttreten und Geltungsbeginn