Teil 4 Übergangs- und Schlussvorschriften › Abschnitt 3 Schlußvorschriften

§ 126 Inkrafttreten · Deutsches Richtergesetz (DRiG)

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1962 in Kraft. Die §§ 114 und 116 treten jedoch bereits am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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