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DrittelbG
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DrittelbG | Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat
16 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Geltungsbereich
§ 1
— Erfasste Unternehmen
§ 2
— Konzern
§ 3
— Arbeitnehmer, Betrieb
Teil 2 — Aufsichtsrat
§ 4
— Zusammensetzung
§ 5
— Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 6
— Wahlvorschläge
§ 7
— Ersatzmitglieder
§ 7a
— Nichterreichen des Geschlechteranteils
§ 8
— Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 9
— Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 10
— Wahlschutz und Wahlkosten
§ 11
— Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 12
— Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
Teil 3 — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 13
— Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 14
— Verweisungen
§ 15
— Übergangsregelung