Artikel 24 Änderungen der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG · Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG (Text von Bedeutung für den EWR) (DSM-RL)
(1) Die Richtlinie 96/9/EG wird wie folgt geändert:
- a. Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
- b. Artikel 9 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
(2) Die Richtlinie 2001/29/EG wird wie folgt geändert:
- a. Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c erhält folgende Fassung:
- b. Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
- c. c)In Artikel 12 Absatz 4 werden folgende Buchstaben angefügt:
- e) Prüfung der Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 auf den Binnenmarkt und Benennung etwaiger Schwierigkeiten bei der Umsetzung;
- f) Erleichterung des Informationsaustauschs über einschlägige Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über die praktische Anwendung der von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 ergriffenen Maßnahmen;
- g) Behandlung von sonstigen Fragen aus der Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/790.