Artikel 39a Anforderungen an einen qualifizierten Dienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsiegelerstellungseinheiten · Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS)
Artikel 29a gilt sinngemäß für einen qualifizierten Dienst zur Verwaltung qualifizierter elektronischer Fernsiegelerstellungseinheiten.