KAPITEL III VERTRAUENSDIENSTE › ABSCHNITT 5 Elektronische Siegel

Artikel 40a Anforderungen an die Validierung fortgeschrittener elektronischer Siegel, die auf qualifizierten Zertifikaten beruhen · Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS)

Artikel 32a gilt sinngemäß für die Validierung fortgeschrittener elektronischer Siegel, die auf qualifizierten Zertifikaten beruhen.

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