TITEL III ZULASSUNG UND BEAUFSICHTIGUNG VON CCPs › KAPITEL 3A CCP-Aufsichtsausschuss

Artikel 24c Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss · Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR) (EMIR)

Der CCP-Aufsichtsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag.

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