TITEL VI REGISTRIERUNG UND AUFSICHT VON TRANSAKTIONSREGISTERN › KAPITEL 2 Beziehungen zu Drittstaaten

Artikel 76 Kooperationsvereinbarungen · Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Text von Bedeutung für den EWR) (EMIR)

Die einschlägigen Behörden von Drittstaaten, in denen kein Transaktionsregister ansässig ist, können sich an die ESMA wenden, um Kooperationsvereinbarungen über den Zugang zu Informationen über in Transaktionsregistern der Union erfasste Derivatekontrakte zu treffen.

Alle Vorschriften: EMIR — Inhaltsübersicht