EntgFG | Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
15 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Anwendungsbereich§ 2 — Entgeltzahlung an Feiertagen§ 3 — Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall§ 3a — Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen§ 4 — Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts§ 4a — Kürzung von Sondervergütungen§ 5 — Anzeige- und Nachweispflichten§ 6 — Forderungsübergang bei Dritthaftung§ 7 — Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers§ 8 — Beendigung des Arbeitsverhältnisses§ 9 — Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation§ 10 — Wirtschaftliche Sicherung für den Krankheitsfall im Bereich der Heimarbeit§ 11 — Feiertagsbezahlung der in Heimarbeit Beschäftigten§ 12 — Unabdingbarkeit§ 13 — Übergangsvorschrift