§ 169 Abstammungssachen · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Abstammungssachen sind Verfahren
- 1. auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
- 2. auf Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme,
- 3. auf Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift oder
- 4. auf Anfechtung der Vaterschaft.