§ 186 Adoptionssachen · Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1. die Annahme als Kind,
- 2. die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 3. die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- 4. die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs