Zweiter Teil Verfahren › Abschnitt II Allgemeine Verfahrensvorschriften

§ 57 · Finanzgerichtsordnung (FGO)

Beteiligte am Verfahren sind
  1. 1. der Kläger,
  2. 2. der Beklagte,
  3. 3. der Beigeladene,
  4. 4. die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).

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