§ 57 · Finanzgerichtsordnung (FGO)
Beteiligte am Verfahren sind
- 1. der Kläger,
- 2. der Beklagte,
- 3. der Beigeladene,
- 4. die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).