Zweiter Teil Verfahren › Abschnitt III Verfahren im ersten Rechtszug

§ 75 · Finanzgerichtsordnung (FGO)

Den Beteiligten sind, soweit es noch nicht geschehen ist, die Unterlagen der Besteuerung auf Antrag oder, wenn der Inhalt der Klageschrift dazu Anlass gibt, von Amts wegen mitzuteilen.

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