Lex
›
Gesetze
›
GewSchG
Im Reader öffnen
GewSchG | Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen
4 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1
— Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen
§ 2
— Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung
§ 3
— Geltungsbereich, Konkurrenzen
§ 4
— Strafvorschriften