- Zu § 2 des Gesetzes

§ 1 Stehender Gewerbebetrieb · Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)

Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.

Alle Vorschriften: GewStDV — Inhaltsübersicht