§ 12 Bekanntmachungen der Gesellschaft · Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
Bestimmt das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag, dass von der Gesellschaft etwas bekannt zu machen ist, so erfolgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger . Daneben kann der Gesellschaftsvertrag andere öffentliche Blätter oder elektronische Informationsmedien als Gesellschaftsblätter bezeichnen.