Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags

§ 56a Leistungen auf das neue Stammkapital · Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5 entsprechende Anwendung.

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