Drittes Buch Handelsbücher › Zweiter Abschnitt Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften › Erster Unterabschnitt Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft und Lagebericht › Zweiter Titel Bilanz

§ 274a Größenabhängige Erleichterungen · Handelsgesetzbuch (HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der folgenden Vorschriften befreit:
  1. 1. § 268 Abs. 4 Satz 2 über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen im Anhang,
  2. 2. § 268 Abs. 5 Satz 3 über die Erläuterung bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang,
  3. 3. § 268 Abs. 6 über den Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3,
  4. 4. § 274 über die Abgrenzung latenter Steuern.

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