Teil 1 Allgemeine Vorschriften

§ 13 Interpolation · Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)

Zwischenstufen der in den Honorartafeln angegebenen anrechenbaren Kosten und Flächen oder Verrechnungseinheiten sind durch lineare Interpolation zu ermitteln.

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