Kapitel 3 Unterstützungsmaßnahmen für ein interoperables Europa

Artikel 9 Unterstützungsprojekte für die Politikumsetzung · Verordnung (EU) 2024/903 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union (Verordnung für ein interoperables Europa) (Interoperabilitaets-VO)

(1) Der Beirat kann vorschlagen, dass die Kommission Projekte zur Unterstützung öffentlicher Stellen bei der digitalen Umsetzung der Unionspolitik einrichtet, die der Gewährleistung der grenzüberschreitenden Interoperabilität transeuropäischer digitaler öffentlicher Dienste dienen (im Folgenden Unterstützungsprojekte für die Politikumsetzung).
(2) Das Unterstützungsprojekt für die Politikumsetzung legt Folgendes dar:
  1. a. die bestehenden Lösungen für ein interoperables Europa, die für die digitale Umsetzung der politischen Anforderungen als erforderlich betrachtet werden;
  2. b. fehlende Interoperabilitätslösungen, die für die digitale Umsetzung der politischen Anforderungen als erforderlich betrachtet werden und noch zu entwickeln sind;
  3. c. sonstige empfohlene Unterstützungsmaßnahmen wie Schulungen, Erfahrungsaustausch oder gegenseitige Begutachtungen (Peer-Reviews) sowie Möglichkeiten der finanziellen Hilfe zur Unterstützung der Umsetzung von Interoperabilitätslösungen.
(3) Nach Konsultation des Beirats legt die Kommission den Umfang, den Zeitplan, die erforderliche Einbeziehung von bestimmten Sektoren und Verwaltungsebenen sowie die Arbeitsmethoden des Unterstützungsprojekts fest. Falls die Kommission bereits eine Interoperabilitätsbewertung gemäß Artikel 3 durchgeführt und veröffentlicht hat, wird das Ergebnis dieser Bewertung bei der Einrichtung des Unterstützungsprojekts berücksichtigt.
(4) Zur Untermauerung des Unterstützungsprojekts für die Politikumsetzung kann der Beirat die Einrichtung eines Interoperabilitäts-Reallabors gemäß Artikel 11 vorschlagen.
(5) Die Ergebnisse eines Unterstützungsprojekts für die Politikumsetzung sowie die im Rahmen des Projekts entwickelten Interoperabilitätslösungen sind frei verfügbar und werden im Portal für ein interoperables Europa öffentlich zugänglich gemacht.

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