Kapitel 2 Schutz von Kulturgut vor Abwanderung › Abschnitt 1 Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes

§ 5 Grundsatz · Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG)

Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.

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