§ 5 Grundsatz · Gesetz zum Schutz von Kulturgut (KGSG)
Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.
Kapitel 2 Schutz von Kulturgut vor Abwanderung › Abschnitt 1 Unterschutzstellen des nationalen Kulturgutes