§ 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen · Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Bei Unterstützungskassen, die voll steuerpflichtig sind, ist § 6 Absatz 5 Satz 2 und Absatz 5a entsprechend anzuwenden.
Erster Teil Steuerpflicht