MuSchG | Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium

34 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes§ 2 — Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 — Gesundheitsschutz

Unterabschnitt 1 — Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

§ 3 — Schutzfristen vor und nach der Entbindung§ 4 — Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit§ 5 — Verbot der Nachtarbeit§ 6 — Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit§ 7 — Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen§ 8 — Beschränkung von Heimarbeit

Unterabschnitt 2 — Betrieblicher Gesundheitsschutz

§ 9 — Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung§ 10 — Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen§ 11 — Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen§ 12 — Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen§ 13 — Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot§ 14 — Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber§ 15 — Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen

Unterabschnitt 3 — Ärztlicher Gesundheitsschutz

§ 16 — Ärztliches Beschäftigungsverbot

Abschnitt 3 — Kündigungsschutz

§ 17 — Kündigungsverbot

Abschnitt 4 — Leistungen

§ 18 — Mutterschutzlohn§ 19 — Mutterschaftsgeld§ 20 — Zuschuss zum Mutterschaftsgeld§ 21 — Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts§ 22 — Leistungen während der Elternzeit§ 23 — Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen§ 24 — Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten§ 25 — Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots

Abschnitt 5 — Durchführung des Gesetzes

§ 26 — Aushang des Gesetzes§ 27 — Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen§ 28 — Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr§ 29 — Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht§ 30 — Ausschuss für Mutterschutz§ 31 — Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6 — Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 32 — Bußgeldvorschriften§ 33 — Strafvorschriften

Abschnitt 7 — Schlussvorschriften

§ 34 — Evaluationsbericht