PflegeZG | Gesetz über die Pflegezeit
10 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
§ 1 — Ziel des Gesetzes§ 2 — Kurzzeitige Arbeitsverhinderung§ 3 — Pflegezeit und sonstige Freistellungen§ 4 — Dauer der Inanspruchnahme§ 4a — Erneute Pflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie§ 5 — Kündigungsschutz§ 6 — Befristete Verträge§ 7 — Begriffsbestimmungen§ 8 — Unabdingbarkeit§ 9 — (weggefallen)