Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung › Dritter Abschnitt Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

§ 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft · Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) (SGB 5)

Die Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen
  1. 1. ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe,
  2. 2. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, Hilfsmitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen,
  3. 3. Entbindung,
  4. 4. häusliche Pflege,
  5. 5. Haushaltshilfe,
  6. 6. Mutterschaftsgeld.
Anspruch auf Leistungen nach Satz 1 hat bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen jede Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt.

Alle Vorschriften: SGB 5 — Inhaltsübersicht