§ 79c Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse · Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) (SGB 5)
Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird jeweils ein beratender Fachausschuss gebildet für
- 1. die hausärztliche Versorgung,
- 2. die fachärztliche Versorgung und
- 3. angestellte Ärztinnen und Ärzte.