Besonderer Teil › Neunter Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid

§ 155 Eidesgleiche Bekräftigungen · Strafgesetzbuch (StGB)

Dem Eid stehen gleich
  1. 1. die den Eid ersetzende Bekräftigung,
  2. 2. die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.

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