Besonderer Teil › Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

§ 167a Störung einer Bestattungsfeier · Strafgesetzbuch (StGB)

Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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