§ 167a Störung einer Bestattungsfeier · Strafgesetzbuch (StGB)
Wer eine Bestattungsfeier absichtlich oder wissentlich stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Besonderer Teil › Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen