§ 276a Aufenthaltsrechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere · Strafgesetzbuch (StGB)
Die §§ 275 und 276 gelten auch für aufenthaltsrechtliche Papiere, namentlich Aufenthaltstitel und Duldungen, sowie für Fahrzeugpapiere, namentlich Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe.