§ 67f Mehrfache Anordnung der Maßregel · Strafgesetzbuch (StGB)
Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt.
Allgemeiner Teil › Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat › Sechster Titel Maßregeln der Besserung und Sicherung › Freiheitsentziehende Maßregeln