Allgemeiner Teil › Dritter Abschnitt Rechtsfolgen der Tat › Sechster Titel Maßregeln der Besserung und Sicherung › Freiheitsentziehende Maßregeln

§ 67f Mehrfache Anordnung der Maßregel · Strafgesetzbuch (StGB)

Ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, so ist eine frühere Anordnung der Maßregel erledigt.

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