§ 7a Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit · Umweltinformationsgesetz (UIG)
§ 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.
Abschnitt 2 Informationszugang auf Antrag