Abschnitt 2 Informationszugang auf Antrag

§ 7a Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit · Umweltinformationsgesetz (UIG)

§ 12 des Informationsfreiheitsgesetzes findet auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 entsprechende Anwendung.

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