Fünfter Abschnitt Besteuerung

§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung · Umsatzsteuergesetz (UStG)

Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
  1. 1. den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
  2. 2. den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
  3. 3. die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

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