§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung · Umsatzsteuergesetz (UStG)
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- 1. den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
- 2. den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
- 3. die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.