UWG | Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

30 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Kapitel 1 — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 — Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen§ 3a — Rechtsbruch§ 4 — Mitbewerberschutz§ 4a — Aggressive geschäftliche Handlungen§ 5 — Irreführende geschäftliche Handlungen§ 5a — Irreführung durch Unterlassen§ 5b — Wesentliche Informationen§ 5c — Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen§ 6 — Vergleichende Werbung§ 7 — Unzumutbare Belästigungen§ 7a — Einwilligung in Telefonwerbung

Kapitel 2 — Rechtsfolgen

§ 8 — Beseitigung und Unterlassung§ 8a — Anspruchsberechtigte bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150§ 8b — Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände§ 8c — Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung§ 9 — Schadensersatz§ 10 — Gewinnabschöpfung§ 11 — Verjährung

Kapitel 3 — Verfahrensvorschriften

§ 12 — Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung§ 13 — Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung§ 13a — Vertragsstrafe§ 14 — Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung§ 15 — Einigungsstellen§ 15a — Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Kapitel 4 — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 16 — Strafbare Werbung§ 17 — (weggefallen)§ 19 — Bußgeldvorschriften bei einem weitverbreiteten Verstoß und einem weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension§ 20 — Bußgeldvorschriften