Vertikal-GVO | Verordnung (EU) 2022/720 der Kommission vom 10. Mai 2022 über die Anwendung des Artikels 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen (Text von Bedeutung für den EWR)
11 Vorschriften · Europäische Union · täglich aktualisiert
Artikel 1 — BegriffsbestimmungenArtikel 2 — FreistellungArtikel 3 — MarktanteilsschwelleArtikel 4 — Beschränkungen, die zum Ausschluss des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung führen – KernbeschränkungenArtikel 5 — Nicht freigestellte BeschränkungenArtikel 6 — Entzug des Rechtsvorteils im EinzelfallArtikel 7 — Nichtanwendung dieser VerordnungArtikel 8 — Anwendung der MarktanteilsschwelleArtikel 9 — Anwendung der UmsatzschwelleArtikel 10 — ÜbergangszeitraumArtikel 11 — Geltungsdauer