Teil 2 Einzelne Versicherungszweige › Kapitel 2 Rechtsschutzversicherung

§ 125 Leistung des Versicherers · Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.

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