Teil 1 Allgemeiner Teil › Kapitel 1 Vorschriften für alle Versicherungszweige › Abschnitt 7 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater › Unterabschnitt 1 Mitteilungs- und Beratungspflichten

§ 63 Schadensersatzpflicht · Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

Der Versicherungsvermittler ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung einer Pflicht nach § 60 oder § 61 entsteht. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsvermittler die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Alle Vorschriften: VVG — Inhaltsübersicht