Teil I Gerichtsverfassung › 6. Abschnitt Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit

§ 46 · Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
  1. 1. der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
  2. 2. der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
  3. 3. (weggefallen)

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