§ 46 · Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel
- 1. der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
- 2. der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
- 3. (weggefallen)