AGG | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

42 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeiner Teil

§ 1 — Ziel des Gesetzes§ 2 — Anwendungsbereich§ 3 — Begriffsbestimmungen§ 4 — Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe§ 5 — Positive Maßnahmen

Abschnitt 2 — Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1 — Verbot der Benachteiligung

§ 6 — Persönlicher Anwendungsbereich§ 7 — Benachteiligungsverbot§ 8 — Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen§ 9 — Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung§ 10 — Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2 — Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11 — Ausschreibung§ 12 — Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3 — Rechte der Beschäftigten

§ 13 — Beschwerderecht§ 14 — Leistungsverweigerungsrecht§ 15 — Entschädigung und Schadensersatz§ 16 — Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4 — Ergänzende Vorschriften

§ 17 — Soziale Verantwortung der Beteiligten§ 18 — Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3 — Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19 — Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot§ 20 — Zulässige unterschiedliche Behandlung§ 21 — Ansprüche

Abschnitt 4 — Rechtsschutz

§ 22 — Beweislast§ 23 — Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5 — Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24 — Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6 — Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung

§ 25 — Antidiskriminierungsstelle des Bundes§ 26 — Wahl der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Anforderungen§ 26a — Rechtsstellung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26b — Amtszeit der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26c — Beginn und Ende des Amtsverhältnisses der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung; Amtseid§ 26d — Unerlaubte Handlungen und Tätigkeiten der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26e — Verschwiegenheitspflicht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26f — Zeugnisverweigerungsrecht der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26g — Anspruch der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung auf Amtsbezüge, Versorgung und auf andere Leistungen§ 26h — Verwendung der Geschenke an die Unabhängige Bundesbeauftragte oder den Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung§ 26i — Berufsbeschränkung§ 27 — Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes§ 28 — Amtsbefugnisse der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung und Pflicht zur Unterstützung durch Bundesbehörden und öffentliche Stellen des Bundes§ 29 — Zusammenarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen§ 30 — Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Abschnitt 7 — Schlussvorschriften

§ 31 — Unabdingbarkeit§ 32 — Schlussbestimmung§ 33 — Übergangsbestimmungen