Erstes Buch Aktiengesellschaft › Sechster Teil Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung › Zweiter Abschnitt Maßnahmen der Kapitalbeschaffung › Zweiter Unterabschnitt Bedingte Kapitalerhöhung

§ 200 Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung · Aktiengesetz (AktG)

Mit der Ausgabe der Bezugsaktien ist das Grundkapital erhöht.

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