AktG | Aktiengesetz
392 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erstes Buch — Aktiengesellschaft
Erster Teil — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Wesen der Aktiengesellschaft§ 2 — Gründerzahl§ 3 — Formkaufmann. Börsennotierung§ 4 — Firma§ 5 — Sitz§ 6 — Grundkapital§ 7 — Mindestnennbetrag des Grundkapitals§ 8 — Form und Mindestbeträge der Aktien§ 9 — Ausgabebetrag der Aktien§ 10 — Aktien und Zwischenscheine§ 11 — Aktien besonderer Gattung§ 12 — Stimmrecht§ 13 — Unterzeichnung der Aktien§ 14 — Zuständigkeit§ 15 — Verbundene Unternehmen§ 16 — In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen§ 17 — Abhängige und herrschende Unternehmen§ 18 — Konzern und Konzernunternehmen§ 19 — Wechselseitig beteiligte Unternehmen§ 20 — Mitteilungspflichten§ 21 — Mitteilungspflichten der Gesellschaft§ 22 — Nachweis mitgeteilter BeteiligungenZweiter Teil — Gründung der Gesellschaft
§ 23 — Feststellung der Satzung§ 24 — (weggefallen)§ 25 — Bekanntmachungen der Gesellschaft§ 26 — Sondervorteile. Gründungsaufwand§ 27 — Sacheinlagen, Sachübernahmen; Rückzahlung von Einlagen§ 28 — Gründer§ 29 — Errichtung der Gesellschaft§ 30 — Bestellung des Aufsichtsrats, des Vorstands und des Abschlußprüfers§ 31 — Bestellung des Aufsichtsrats bei Sachgründung§ 32 — Gründungsbericht§ 33 — Gründungsprüfung. Allgemeines§ 33a — Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung§ 34 — Umfang der Gründungsprüfung§ 35 — Meinungsverschiedenheiten zwischen Gründern und Gründungsprüfern. Vergütung und Auslagen der Gründungsprüfer§ 36 — Anmeldung der Gesellschaft§ 36a — Leistung der Einlagen§ 37 — Inhalt der Anmeldung§ 37a — Anmeldung bei Sachgründung ohne externe Gründungsprüfung§ 38 — Prüfung durch das Gericht§ 39 — Inhalt der Eintragung§ 40 — (weggefallen)§ 41 — Handeln im Namen der Gesellschaft vor der Eintragung. Verbotene Aktienausgabe§ 42 — Einpersonen-Gesellschaft§ 43 § 45 — Sitzverlegung§ 46 — Verantwortlichkeit der Gründer§ 47 — Verantwortlichkeit anderer Personen neben den Gründern§ 48 — Verantwortlichkeit des Vorstands und des Aufsichtsrats§ 49 — Verantwortlichkeit der Gründungsprüfer§ 50 — Verzicht und Vergleich§ 51 — Verjährung der Ersatzansprüche§ 52 — Nachgründung§ 53 — Ersatzansprüche bei der NachgründungDritter Teil — Rechtsverhältnisse der
Gesellschaft und der Gesellschafter
§ 53a — Gleichbehandlung der Aktionäre§ 54 — Hauptverpflichtung der Aktionäre§ 55 — Nebenverpflichtungen der Aktionäre§ 56 — Keine Zeichnung eigener Aktien. Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen§ 57 — Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen§ 58 — Verwendung des Jahresüberschusses§ 59 — Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn§ 60 — Gewinnverteilung§ 61 — Vergütung von Nebenleistungen§ 62 — Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen§ 63 — Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung§ 64 — Ausschluß säumiger Aktionäre§ 65 — Zahlungspflicht der Vormänner§ 66 — Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten§ 67 — Eintragung im Aktienregister§ 67a — Übermittlung von Informationen über Unternehmensereignisse; Begriffsbestimmungen§ 67b — Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Aktionäre§ 67c — Übermittlung von Informationen durch Intermediäre an die Gesellschaft; Nachweis des Anteilsbesitzes§ 67d — Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären§ 67e — Verarbeitung und Berichtigung personenbezogener Daten der Aktionäre§ 67f — Kosten; Verordnungsermächtigung§ 68 — Übertragung von Namensaktien. Vinkulierung§ 69 — Rechtsgemeinschaft an einer Aktie§ 70 — Berechnung der Aktienbesitzzeit§ 71 — Erwerb eigener Aktien§ 71a — Umgehungsgeschäfte§ 71b — Rechte aus eigenen Aktien§ 71c — Veräußerung und Einziehung eigener Aktien§ 71d — Erwerb eigener Aktien durch Dritte§ 71e — Inpfandnahme eigener Aktien§ 72 — Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren§ 73 — Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft§ 74 — Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine§ 75 — Neue GewinnanteilscheineVierter Teil — Verfassung der Aktiengesellschaft
Erster Abschnitt — Vorstand
§ 76 — Leitung der Aktiengesellschaft§ 77 — Geschäftsführung§ 78 — Vertretung§ 79 — (weggefallen)§ 80 — Angaben auf Geschäftsbriefen§ 81 — Änderung des Vorstands und der Vertretungsbefugnis seiner Mitglieder§ 82 — Beschränkungen der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis§ 83 — Vorbereitung und Ausführung von Hauptversammlungsbeschlüssen§ 84 — Bestellung und Abberufung des Vorstands§ 85 — Bestellung durch das Gericht§ 86 § 87 — Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder§ 87a — Vergütungssystem börsennotierter Gesellschaften§ 88 — Wettbewerbsverbot§ 89 — Kreditgewährung an Vorstandsmitglieder§ 90 — Berichte an den Aufsichtsrat§ 91 — Organisation. Buchführung§ 92 — Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit§ 93 — Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder§ 94 — Stellvertreter von VorstandsmitgliedernZweiter Abschnitt — Aufsichtsrat
§ 95 — Zahl der Aufsichtsratsmitglieder§ 96 — Zusammensetzung des Aufsichtsrats§ 97 — Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats§ 98 — Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats§ 99 — Verfahren§ 100 — Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder§ 101 — Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder§ 102 — Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder§ 103 — Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder§ 104 — Bestellung durch das Gericht§ 105 — Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat§ 106 — Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat§ 107 — Innere Ordnung des Aufsichtsrats§ 108 — Beschlußfassung des Aufsichtsrats§ 109 — Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse§ 110 — Einberufung des Aufsichtsrats§ 111 — Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats§ 111a — Geschäfte mit nahestehenden Personen§ 111b — Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats bei Geschäften mit nahestehenden Personen§ 111c — Veröffentlichung von Geschäften mit nahestehenden Personen§ 112 — Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern§ 113 — Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder§ 114 — Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern§ 115 — Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder§ 116 — Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der AufsichtsratsmitgliederDritter Abschnitt — Benutzung des Einflusses
auf die Gesellschaft
§ 117 — SchadenersatzpflichtVierter Abschnitt — Hauptversammlung
Erster Unterabschnitt — Rechte der Hauptversammlung
§ 118 — Allgemeines§ 118a — Virtuelle Hauptversammlung§ 119 — Rechte der Hauptversammlung§ 120 — Entlastung§ 120a — Votum zum Vergütungssystem und zum VergütungsberichtZweiter Unterabschnitt — Einberufung der
Hauptversammlung
§ 121 — Allgemeines§ 122 — Einberufung auf Verlangen einer Minderheit§ 123 — Frist, Anmeldung zur Hauptversammlung, Nachweis§ 124 — Bekanntmachung von Ergänzungsverlangen; Vorschläge zur Beschlussfassung§ 124a — Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft§ 125 — Mitteilungen für die Aktionäre und an Aufsichtsratsmitglieder§ 126 — Anträge von Aktionären§ 127 — Wahlvorschläge von Aktionären§ 127a — Aktionärsforum§ 128 — (weggefallen)Dritter Unterabschnitt — Verhandlungsniederschrift. Auskunftsrecht
§ 129 — Geschäftsordnung; Verzeichnis der Teilnehmer; Nachweis der Stimmzählung§ 130 — Niederschrift§ 130a — Stellungnahme- und Rederecht bei virtuellen Hauptversammlungen§ 131 — Auskunftsrecht des Aktionärs§ 132 — Gerichtliche Entscheidung über das AuskunftsrechtVierter Unterabschnitt — Stimmrecht
§ 133 — Grundsatz der einfachen Stimmenmehrheit§ 134 — Stimmrecht§ 134a — Begriffsbestimmungen; Anwendungsbereich§ 134b — Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht, Abstimmungsverhalten§ 134c — Offenlegungspflichten von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern§ 134d — Offenlegungspflichten der Stimmrechtsberater§ 135 — Ausübung des Stimmrechts durch Intermediäre und geschäftsmäßig Handelnde§ 135a — Mehrstimmrechtsaktien§ 136 — Ausschluß des Stimmrechts§ 137 — Abstimmung über Wahlvorschläge von AktionärenFünfter Unterabschnitt — Sonderbeschluß
§ 138 — Gesonderte Versammlung. Gesonderte AbstimmungSechster Unterabschnitt — Vorzugsaktien
ohne Stimmrecht
§ 139 — Wesen§ 140 — Rechte der Vorzugsaktionäre§ 141 — Aufhebung oder Beschränkung des VorzugsSiebenter Unterabschnitt — Sonderprüfung.
Geltendmachung von Ersatzansprüchen
§ 142 — Bestellung der Sonderprüfer§ 143 — Auswahl der Sonderprüfer§ 144 — Verantwortlichkeit der Sonderprüfer§ 145 — Rechte der Sonderprüfer. Prüfungsbericht§ 146 — Kosten§ 147 — Geltendmachung von Ersatzansprüchen§ 148 — Klagezulassungsverfahren§ 149 — Bekanntmachungen zur HaftungsklageFünfter Teil — Rechnungslegung
Gewinnverwendung
Erster Abschnitt — Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht
§ 150 — Gesetzliche Rücklage. Kapitalrücklage§ 150a — (weggefallen)§ 151 — (weggefallen)§ 152 — Vorschriften zur Bilanz§ 153 — (weggefallen)§ 158 — Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung§ 159 § 160 — Vorschriften zum Anhang§ 161 — Erklärung zum Corporate Governance Kodex§ 162 — VergütungsberichtZweiter Abschnitt — Prüfung des Jahresabschlusses
Erster Unterabschnitt — Prüfung durch Abschlußprüfer
§ 163 Zweiter Unterabschnitt — Prüfung durch
den Aufsichtsrat
§ 170 — Vorlage an den Aufsichtsrat§ 171 — Prüfung durch den AufsichtsratDritter Abschnitt — Feststellung des
Jahresabschlusses. Gewinnverwendung
Erster Unterabschnitt — Feststellung
des Jahresabschlusses
§ 172 — Feststellung durch Vorstand und Aufsichtsrat§ 173 — Feststellung durch die HauptversammlungZweiter Unterabschnitt — Gewinnverwendung
§ 174 Dritter Unterabschnitt — Ordentliche
Hauptversammlung
§ 175 — Einberufung§ 176 — Vorlagen. Anwesenheit des AbschlußprüfersVierter Abschnitt — Bekanntmachung des
Jahresabschlusses
§ 177 § 178 Sechster Teil — Satzungsänderung.
Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
Erster Abschnitt — Satzungsänderung
§ 179 — Beschluß der Hauptversammlung§ 179a — Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens§ 180 — Zustimmung der betroffenen Aktionäre§ 181 — Eintragung der SatzungsänderungZweiter Abschnitt — Maßnahmen der
Kapitalbeschaffung
Erster Unterabschnitt — Kapitalerhöhung gegen Einlagen
§ 182 — Voraussetzungen§ 183 — Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen§ 183a — Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen ohne Prüfung§ 184 — Anmeldung des Beschlusses§ 185 — Zeichnung der neuen Aktien§ 186 — Bezugsrecht§ 187 — Zusicherung von Rechten auf den Bezug neuer Aktien§ 188 — Anmeldung und Eintragung der Durchführung§ 189 — Wirksamwerden der Kapitalerhöhung§ 190 — (weggefallen)§ 191 — Verbotene Ausgabe von Aktien und ZwischenscheinenZweiter Unterabschnitt — Bedingte
Kapitalerhöhung
§ 192 — Voraussetzungen§ 193 — Erfordernisse des Beschlusses§ 194 — Bedingte Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen§ 195 — Anmeldung des Beschlusses§ 196 — (weggefallen)§ 197 — Verbotene Aktienausgabe§ 198 — Bezugserklärung§ 199 — Ausgabe der Bezugsaktien§ 200 — Wirksamwerden der bedingten Kapitalerhöhung§ 201 — Anmeldung der Ausgabe von BezugsaktienDritter Unterabschnitt — Genehmigtes
Kapital
§ 202 — Voraussetzungen§ 203 — Ausgabe der neuen Aktien§ 204 — Bedingungen der Aktienausgabe§ 205 — Ausgabe gegen Sacheinlagen; Rückzahlung von Einlagen§ 206 — Verträge über Sacheinlagen vor Eintragung der GesellschaftVierter Unterabschnitt — Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln
§ 207 — Voraussetzungen§ 208 — Umwandlungsfähigkeit von Kapital- und Gewinnrücklagen§ 209 — Zugrunde gelegte Bilanz§ 210 — Anmeldung und Eintragung des Beschlusses§ 211 — Wirksamwerden der Kapitalerhöhung§ 212 — Aus der Kapitalerhöhung Berechtigte§ 213 — Teilrechte§ 214 — Aufforderung an die Aktionäre§ 215 — Eigene Aktien. Teileingezahlte Aktien§ 216 — Wahrung der Rechte der Aktionäre und Dritter§ 217 — Beginn der Gewinnbeteiligung§ 218 — Bedingtes Kapital§ 219 — Verbotene Ausgabe von Aktien und Zwischenscheinen§ 220 — WertansätzeFünfter Unterabschnitt — Wandelschuldverschreibungen. Gewinnschuldverschreibungen
§ 221 Dritter Abschnitt — Maßnahmen der
Kapitalherabsetzung
Erster Unterabschnitt — Ordentliche
Kapitalherabsetzung
§ 222 — Voraussetzungen§ 223 — Anmeldung des Beschlusses§ 224 — Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung§ 225 — Gläubigerschutz§ 226 — Kraftloserklärung von Aktien§ 227 — Anmeldung der Durchführung§ 228 — Herabsetzung unter den MindestnennbetragZweiter Unterabschnitt — Vereinfachte
Kapitalherabsetzung
§ 229 — Voraussetzungen§ 230 — Verbot von Zahlungen an die Aktionäre§ 231 — Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage§ 232 — Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage bei zu hoch angenommenen Verlusten§ 233 — Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz§ 234 — Rückwirkung der Kapitalherabsetzung§ 235 — Rückwirkung einer gleichzeitigen Kapitalerhöhung§ 236 — OffenlegungDritter Unterabschnitt — Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
§ 237 — Voraussetzungen§ 238 — Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung§ 239 — Anmeldung der DurchführungVierter Unterabschnitt — Ausweis der
Kapitalherabsetzung
§ 240 Siebenter Teil — Nichtigkeit von
Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten
Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger
Unterbewertung
Erster Abschnitt — Nichtigkeit von
Hauptversammlungsbeschlüssen
Erster Unterabschnitt — Allgemeines
§ 241 — Nichtigkeitsgründe§ 242 — Heilung der Nichtigkeit§ 243 — Anfechtungsgründe§ 244 — Bestätigung anfechtbarer Hauptversammlungsbeschlüsse*.§ 245 — Anfechtungsbefugnis§ 246 — Anfechtungsklage§ 246a — Freigabeverfahren§ 247 — Streitwert§ 248 — Urteilswirkung§ 248a — Bekanntmachungen zur Anfechtungsklage§ 249 — NichtigkeitsklageZweiter Unterabschnitt — Nichtigkeit
bestimmter Hauptversammlungsbeschlüsse
§ 250 — Nichtigkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern§ 251 — Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern§ 252 — Urteilswirkung§ 253 — Nichtigkeit des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns§ 254 — Anfechtung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns§ 255 — Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen§ 255a — Gewährung zusätzlicher Aktien§ 255b — Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher AktienZweiter Abschnitt — Nichtigkeit des
festgestellten Jahresabschlusses
§ 256 — Nichtigkeit§ 257 — Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die HauptversammlungDritter Abschnitt — Sonderprüfung wegen
unzulässiger Unterbewertung
§ 258 — Bestellung der Sonderprüfer§ 259 — Prüfungsbericht. Abschließende Feststellungen§ 260 — Gerichtliche Entscheidung über die abschließenden Feststellungen der Sonderprüfer§ 261 — Entscheidung über den Ertrag auf Grund höherer Bewertung§ 261a — Mitteilungen an die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtAchter Teil — Auflösung und Nichtigerklärung
der Gesellschaft
Erster Abschnitt — Auflösung
Erster Unterabschnitt — Auflösungsgründe
und Anmeldung
§ 262 — Auflösungsgründe§ 263 — Anmeldung und Eintragung der AuflösungZweiter Unterabschnitt — Abwicklung
§ 264 — Notwendigkeit der Abwicklung§ 265 — Abwickler§ 266 — Anmeldung der Abwickler§ 267 — Aufruf der Gläubiger§ 268 — Pflichten der Abwickler§ 269 — Vertretung durch die Abwickler§ 270 — Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß und Lagebericht§ 271 — Verteilung des Vermögens§ 272 — Gläubigerschutz§ 273 — Schluß der Abwicklung§ 274 — Fortsetzung einer aufgelösten GesellschaftZweiter Abschnitt — Nichtigerklärung der
Gesellschaft
§ 275 — Klage auf Nichtigerklärung§ 276 — Heilung von Mängeln§ 277 — Wirkung der Eintragung der NichtigkeitZweites Buch — Kommanditgesellschaft auf Aktien
§ 278 — Wesen der Kommanditgesellschaft auf Aktien§ 279 — Firma§ 280 — Feststellung der Satzung. Gründer§ 281 — Inhalt der Satzung§ 282 — Eintragung der persönlich haftenden Gesellschafter§ 283 — Persönlich haftende Gesellschafter§ 284 — Wettbewerbsverbot§ 285 — Hauptversammlung§ 286 — Jahresabschluß. Lagebericht§ 287 — Aufsichtsrat§ 288 — Entnahmen der persönlich haftenden Gesellschafter. Kreditgewährung§ 289 — Auflösung§ 290 — AbwicklungDrittes Buch — Verbundene Unternehmen
Erster Teil — Unternehmensverträge
Erster Abschnitt — Arten von
Unternehmensverträgen
§ 291 — Beherrschungsvertrag. Gewinnabführungsvertrag§ 292 — Andere UnternehmensverträgeZweiter Abschnitt — Abschluß, Änderung
und Beendigung von Unternehmensverträgen
§ 293 — Zustimmung der Hauptversammlung§ 293a — Bericht über den Unternehmensvertrag§ 293b — Prüfung des Unternehmensvertrags§ 293c — Bestellung der Vertragsprüfer§ 293d — Auswahl, Stellung und Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer§ 293e — Prüfungsbericht§ 293f — Vorbereitung der Hauptversammlung§ 293g — Durchführung der Hauptversammlung§ 294 — Eintragung. Wirksamwerden§ 295 — Änderung§ 296 — Aufhebung§ 297 — Kündigung§ 298 — Anmeldung und Eintragung§ 299 — Ausschluß von WeisungenDritter Abschnitt — Sicherung der
Gesellschaft und der Gläubiger
§ 300 — Gesetzliche Rücklage§ 301 — Höchstbetrag der Gewinnabführung§ 302 — Verlustübernahme§ 303 — GläubigerschutzVierter Abschnitt — Sicherung der
außenstehenden Aktionäre bei Beherrschungs- und
Gewinnabführungsverträgen
§ 304 — Angemessener Ausgleich§ 305 — Abfindung§ 306 § 307 — Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender AktionäreZweiter Teil — Leitungsmacht und
Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen
Erster Abschnitt — Leitungsmacht und
Verantwortlichkeit bei Bestehen eines Beherrschungsvertrags
§ 308 — Leitungsmacht§ 309 — Verantwortlichkeit der gesetzlichen Vertreter des herrschenden Unternehmens§ 310 — Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der GesellschaftZweiter Abschnitt — Verantwortlichkeit
bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags
§ 311 — Schranken des Einflusses§ 312 — Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen§ 313 — Prüfung durch den Abschlußprüfer§ 314 — Prüfung durch den Aufsichtsrat§ 315 — Sonderprüfung§ 316 — Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag§ 317 — Verantwortlichkeit des herrschenden Unternehmens und seiner gesetzlichen Vertreter§ 318 — Verantwortlichkeit der Verwaltungsmitglieder der GesellschaftDritter Teil — Eingegliederte Gesellschaften
§ 319 — Eingliederung§ 320 — Eingliederung durch Mehrheitsbeschluß§ 320a — Wirkungen der Eingliederung§ 320b — Abfindung der ausgeschiedenen Aktionäre§ 321 — Gläubigerschutz§ 322 — Haftung der Hauptgesellschaft§ 323 — Leitungsmacht der Hauptgesellschaft und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder§ 324 — Gesetzliche Rücklage. Gewinnabführung. Verlustübernahme§ 325 § 326 — Auskunftsrecht der Aktionäre der Hauptgesellschaft§ 327 — Ende der EingliederungVierter Teil — Ausschluss von Minderheitsaktionären
§ 327a — Übertragung von Aktien gegen Barabfindung§ 327b — Barabfindung§ 327c — Vorbereitung der Hauptversammlung§ 327d — Durchführung der Hauptversammlung§ 327e — Eintragung des Übertragungsbeschlusses§ 327f — Gerichtliche Nachprüfung der AbfindungFünfter Teil — Wechselseitig
beteiligte Unternehmen
§ 328 — Beschränkung der RechteSechster Teil — Rechnungslegung im Konzern
§ 329 § 337 § 338 Viertes Buch — Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
Erster Teil — Sondervorschriften bei Beteiligung von Gebietskörperschaften
§ 393a — Besetzung von Organen bei Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes§ 394 — Berichte der Aufsichtsratsmitglieder§ 395 — VerschwiegenheitspflichtZweiter Teil — Gerichtliche Auflösung
§ 396 — Voraussetzungen§ 397 — Anordnungen bei der Auflösung§ 398 — EintragungDritter Teil — Straf- und
Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
§ 399 — Falsche Angaben§ 400 — Unrichtige Darstellung§ 401 — Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit§ 402 — Falsche Ausstellung von Berechtigungsnachweisen§ 403 — Verletzung der Berichtspflicht§ 404 — Verletzung der Geheimhaltungspflicht§ 404a — Verletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen§ 405 — Ordnungswidrigkeiten§ 406 — (weggefallen)§ 407 — Zwangsgelder§ 407a — Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle§ 408 — Strafbarkeit persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien§ 409 — Geltung in Berlin§ 410 — Inkrafttreten