Drittes Buch Verbundene Unternehmen › Zweiter Teil Leitungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen › Zweiter Abschnitt Verantwortlichkeit bei Fehlen eines Beherrschungsvertrags

§ 316 Kein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bei Gewinnabführungsvertrag · Aktiengesetz (AktG)

§§ 312 bis 315 gelten nicht, wenn zwischen der abhängigen Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag besteht.

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