§ 13 Ständiger Vertreter · Abgabenordnung (AO)
Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig
- 1. Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder
- 2. einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.