Erster Teil Einleitende Vorschriften › Zweiter Abschnitt Steuerliche Begriffsbestimmungen

§ 8 Wohnsitz · Abgabenordnung (AO)

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

Alle Vorschriften: AO — Inhaltsübersicht