§ 8 Wohnsitz · Abgabenordnung (AO)
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Erster Teil Einleitende Vorschriften › Zweiter Abschnitt Steuerliche Begriffsbestimmungen