Kapitel 7 Verfahrensvorschriften › Abschnitt 4 Datenschutz

§ 91e Gemeinsame Vorschriften zu innergemeinschaftlichen Datenübermittlungen · Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Im Sinne der §§ 91c bis 91g sind
  1. 1. Personalien: Namen, insbesondere Familienname, Geburtsname, Vornamen und früher geführte Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten und Wohnanschrift im Inland,
  2. 2. Angaben zum Identitäts- und Reisedokument: Art, Nummer, ausgebende Stelle, Ausstellungsdatum und Gültigkeitsdauer.

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