Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 84 Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen · Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Anträge auf die Anerkennung von Forschungseinrichtungen werden ab dem 1. Dezember 2007 bearbeitet.

Alle Vorschriften: AufenthV — Inhaltsübersicht