AufenthV | Aufenthaltsverordnung

119 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Kapitel 1 — Allgemeine Bestimmungen

§ 1 — Begriffsbestimmungen

Kapitel 2 — Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet

Abschnitt 1 — Passpflicht für Ausländer

§ 2 — Erfüllung der Passpflicht durch Eintragung in den Pass eines gesetzlichen Vertreters§ 3 — Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz§ 4 — Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer§ 5 — Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer§ 6 — Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Inland§ 7 — Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland§ 8 — Gültigkeitsdauer des Reiseausweises für Ausländer§ 9 — Räumlicher Geltungsbereich des Reiseausweises für Ausländer§ 10 — Sonstige Beschränkungen im Reiseausweis für Ausländer§ 11 — Verfahren der Ausstellung oder Verlängerung des Reiseausweises für Ausländer im Ausland§ 11a — Ausstellung von Reiseausweisen für Ausländer für Schülerreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland§ 12 — Grenzgängerkarte§ 13 — Notreiseausweis§ 13a — EU-Rückkehrausweis§ 14 — Befreiung von der Passpflicht in Rettungsfällen

Abschnitt 2 — Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels

Unterabschnitt 1 — Allgemeine Regelungen

§ 15 — Gemeinschaftsrechtliche Regelung der Kurzaufenthalte§ 16 — Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen§ 17 — Nichtbestehen der Befreiung bei Erwerbstätigkeit während eines Kurzaufenthalts§ 17a — Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte

Unterabschnitt 2 — Befreiungen für Inhaber bestimmter Ausweise

§ 18 — Befreiung für Inhaber von Reiseausweisen für Flüchtlinge und Staatenlose§ 19 — Befreiung für Inhaber dienstlicher Pässe§ 20 — Befreiung für Inhaber von Ausweisen der Europäischen Union und zwischenstaatlicher Organisationen und der Vatikanstadt§ 21 § 22 — Befreiung für Schüler auf Sammellisten

Unterabschnitt 3 — Befreiungen im grenzüberschreitenden Beförderungswesen

§ 23 — Befreiung für ziviles Flugpersonal§ 24 — Befreiung für Seeleute§ 25 — Befreiung in der internationalen zivilen Binnenschifffahrt§ 26 — Transit ohne Einreise; Flughafentransitvisum

Unterabschnitt 4 — Sonstige Befreiungen

§ 27 — Befreiung für Personen bei Vertretungen ausländischer Staaten§ 28 — Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer§ 29 — Befreiung in Rettungsfällen§ 30 — Befreiung für die Durchreise und Durchbeförderung§ 30a — Befreiung in Fällen gescheiterter langfristiger Mobilität nach der Richtlinie (EU) 2021/1883

Abschnitt 3 — Visumverfahren

§ 31 — Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung§ 31a — Beschleunigtes Fachkräfteverfahren§ 32 — Zustimmung der obersten Landesbehörde§ 33 — Zustimmungsfreiheit bei Spätaussiedlern§ 34 — Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten§ 35 — Zustimmungsfreiheit bei bestimmten Arbeitsaufenthalten und Praktika§ 36 — Zustimmungsfreiheit bei dienstlichen Aufenthalten von Mitgliedern ausländischer Streitkräfte§ 37 — Zustimmungsfreiheit in sonstigen Fällen§ 38 — Ersatzzuständigkeit der Ausländerbehörde

Abschnitt 3a — Anerkennung von Forschungseinrichtungen und Abschluss von Aufnahmevereinbarungen

§ 38a — Voraussetzungen für die Anerkennung von Forschungseinrichtungen§ 38b — Aufhebung der Anerkennung§ 38c — Mitteilungspflichten von Forschungseinrichtungen gegenüber den Ausländerbehörden§ 38d — Beirat für Forschungsmigration und Fachkräfteeinwanderung§ 38e — Veröffentlichungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge§ 38f — Inhalt und Voraussetzungen der Unterzeichnung der Aufnahmevereinbarung oder eines entsprechenden Vertrages

Abschnitt 4 — Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet

§ 39 — Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke§ 40 — Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts§ 41 — Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

Abschnitt 5 — Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen

§ 42 — Antragstellung auf Verlegung des Wohnsitzes§ 43 — Verfahren bei Zustimmung des anderen Mitgliedstaates zur Wohnsitzverlegung

Kapitel 3 — Gebühren

§ 44 — Gebühren für die Niederlassungserlaubnis§ 44a — Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU§ 45 — Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte§ 45a — Gebühren für Expressverfahren§ 45b — Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen§ 45c — Gebühr bei Neuausstellung§ 46 — Gebühren für das Visum§ 47 — Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen§ 48 — Gebühren für pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen§ 49 — Bearbeitungsgebühren§ 50 — Gebühren für Amtshandlungen zugunsten Minderjähriger§ 51 — Widerspruchsgebühr§ 52 — Befreiungen und Ermäßigungen§ 52a — Befreiung und Ermäßigung bei Assoziationsberechtigung§ 53 — Befreiung und Ermäßigung aus Billigkeitsgründen§ 54 — Zwischenstaatliche Vereinbarungen

Kapitel 4 — Ordnungsrechtliche Vorschriften

§ 55 — Ausweisersatz§ 56 — Ausweisrechtliche Pflichten§ 57 — Vorlagepflicht beim Vorhandensein mehrerer Ausweisdokumente§ 57a — Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit Chip nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes

Kapitel 5 — Verfahrensvorschriften

Abschnitt 1 — Muster für Aufenthaltstitel, Pass- und Ausweisersatz und sonstige Dokumente

§ 58 — Vordruckmuster§ 59 — Muster der Aufenthaltstitel§ 59a — Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU§ 59b — Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes bei Inhabern einer Blauen Karte EU§ 60 — Lichtbild§ 60a — Ausgabe und Versand des elektronischen Aufenthaltstitels und des Sperrkennworts§ 61 — Sicherheitsstandard, Ausstellungstechnik

Abschnitt 2 — Datenerfassung, Datenverarbeitung und Datenschutz

Unterabschnitt 1 — Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit Chip nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes

§ 61a — Fingerabdruckerfassung bei der Beantragung von Dokumenten mit Chip§ 61b — Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung sowie der dezentralen Qualitätssicherung§ 61c — Übermittlung der Daten an den Dokumentenhersteller§ 61d — Nachweis der Erfüllung der Anforderungen§ 61e — Qualitätsstatistik§ 61f — Automatischer Abruf aus Dateisystemen und automatische Speicherung im öffentlichen Bereich§ 61g — Verwendung im nichtöffentlichen Bereich§ 61h — Anwendung der Personalausweisverordnung

Unterabschnitt 2 — Führung von Ausländerdateien durch die Ausländerbehörden und die Auslandsvertretungen

§ 62 — Dateisystemführungspflicht der Ausländerbehörden§ 63 — Ausländerdatei A§ 64 — Datensatz der Ausländerdatei A§ 65 — Erweiterter Datensatz§ 66 — Dateisystem über Passersatzpapiere§ 67 — Ausländerdatei B§ 68 — Löschung§ 69 — Visadateien der Auslandsvertretungen§ 70 — (weggefallen)

Unterabschnitt 3 — Datenübermittlungen an die Ausländerbehörden

§ 71 — Übermittlungspflicht§ 72 — Mitteilungen der Meldebehörden§ 72a — Mitteilungen der Pass- und Ausweisbehörden§ 73 — Mitteilungen der Staatsangehörigkeits- und Bescheinigungsbehörden nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes§ 74 — Mitteilungen der Justizvollzugsbehörden und der Maßregelvollzugseinrichtungen§ 75 — (weggefallen)§ 76 — Mitteilungen der Gewerbebehörden§ 76a — Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen

Unterabschnitt 4 — Erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 Absatz 6, 8 und 9 des Aufenthaltsgesetzes

§ 76b — Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik§ 76c — Nationale Sicherheits- und Qualitätsstatistik

Kapitel 6 — Ordnungswidrigkeiten

§ 77 — Ordnungswidrigkeiten§ 78 — Verwaltungsbehörden im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 7 — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 79 — Anwendung auf Freizügigkeitsberechtigte§ 80 — Übergangsregelung für bestimmte Fiktionsbescheinigungen im Zusammenhang mit einem Dokumentenmuster§ 80a — Übergangsregelungen für britische Staatsangehörige im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union§ 81 — Weitergeltung von nach bisherigem Recht ausgestellten Passersatzpapieren§ 82 — Übergangsregelung zur Führung von Ausländerdateien§ 82a — Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union§ 82b — Übergangsregelung zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2§ 83 — Erfüllung ausweisrechtlicher Verpflichtungen§ 84 — Beginn der Anerkennung von Forschungseinrichtungen