§ 224 Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung · Baugesetzbuch (BBauG)
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen
- 1. den Umlegungsbeschluss nach § 47 Absatz 1,
- 2. die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 Absatz 1,
- 3. die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 77 oder § 116 sowie
- 4. die Geltendmachung des Kostenerstattungsbetrags nach § 179 Absatz 4