BBauG | Baugesetzbuch
294 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erstes Kapitel — Allgemeines Städtebaurecht
Erster Teil — Bauleitplanung
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung§ 1a — Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz§ 2 — Aufstellung der Bauleitpläne§ 2a — Begründung zum Bauleitplanentwurf, Umweltbericht§ 3 — Beteiligung der Öffentlichkeit§ 4 — Beteiligung der Behörden§ 4a — Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung§ 4b — Einschaltung eines Dritten§ 4c — ÜberwachungZweiter Abschnitt — Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan)
§ 5 — Inhalt des Flächennutzungsplans§ 6 — Genehmigung des Flächennutzungsplans§ 6a — Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet§ 7 — Anpassung an den FlächennutzungsplanDritter Abschnitt — Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
§ 8 — Zweck des Bebauungsplans§ 9 — Inhalt des Bebauungsplans§ 9a — Verordnungsermächtigung§ 10 — Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans§ 10a — Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das InternetVierter Abschnitt — Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren
§ 11 — Städtebaulicher Vertrag§ 12 — Vorhaben- und Erschließungsplan§ 13 — Vereinfachtes Verfahren§ 13a — Bebauungspläne der InnenentwicklungZweiter Teil — Sicherung der Bauleitplanung
Erster Abschnitt — Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen
§ 14 — Veränderungssperre§ 15 — Zurückstellung von Baugesuchen§ 16 — Beschluss über die Veränderungssperre§ 17 — Geltungsdauer der Veränderungssperre§ 18 — Entschädigung bei VeränderungssperreZweiter Abschnitt — Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen
§ 19 — Teilung von Grundstücken§ 20 — (weggefallen)§ 21 — (weggefallen)§ 22 — Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen§ 23 — (weggefallen)Dritter Abschnitt — Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde
§ 24 — Allgemeines Vorkaufsrecht§ 25 — Besonderes Vorkaufsrecht§ 26 — Ausschluss des Vorkaufsrechts§ 27 — Abwendung des Vorkaufsrechts§ 27a — Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter§ 28 — Verfahren und EntschädigungDritter Teil — Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung
Erster Abschnitt — Zulässigkeit von Vorhaben
§ 29 — Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften§ 30 — Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans§ 31 — Ausnahmen und Befreiungen§ 32 — Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen§ 33 — Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung§ 34 — Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile§ 35 — Bauen im Außenbereich§ 36 — Einvernehmen der Gemeinde und Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde§ 36a — Zustimmung der Gemeinde§ 37 — Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder§ 37a — Außenbereichsvorhaben zur Herstellung oder Lagerung von Produkten zur Landesverteidigung§ 38 — Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche AbfallbeseitigungsanlagenZweiter Abschnitt — Entschädigung
§ 39 — Vertrauensschaden§ 40 — Entschädigung in Geld oder durch Übernahme§ 41 — Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen§ 42 — Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung§ 43 — Entschädigung und Verfahren§ 44 — Entschädigungspflichtige, Fälligkeit und Erlöschen der EntschädigungsansprücheVierter Teil — Bodenordnung
Erster Abschnitt — Umlegung
§ 45 — Zweck und Anwendungsbereich§ 46 — Zuständigkeit und Voraussetzungen§ 47 — Umlegungsbeschluss§ 48 — Beteiligte§ 49 — Rechtsnachfolge§ 50 — Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses§ 51 — Verfügungs- und Veränderungssperre§ 52 — Umlegungsgebiet§ 53 — Bestandskarte und Bestandsverzeichnis§ 54 — Benachrichtigungen und Umlegungsvermerk§ 55 — Umlegungsmasse und Verteilungsmasse§ 56 — Verteilungsmaßstab§ 57 — Verteilung nach Werten§ 58 — Verteilung nach Flächen§ 59 — Zuteilung und Abfindung§ 60 — Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen§ 61 — Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten§ 62 — Gemeinschaftliches Eigentum; besondere rechtliche Verhältnisse§ 63 — Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung§ 64 — Geldleistungen§ 65 — Hinterlegung und Verteilungsverfahren§ 66 — Aufstellung und Inhalt des Umlegungsplans§ 67 — Umlegungskarte§ 68 — Umlegungsverzeichnis§ 69 — Bekanntmachung des Umlegungsplans, Einsichtnahme§ 70 — Zustellung des Umlegungsplans§ 71 — Inkrafttreten des Umlegungsplans§ 72 — Wirkungen der Bekanntmachung§ 73 — Änderung des Umlegungsplans§ 74 — Berichtigung der öffentlichen Bücher§ 75 — Einsichtnahme in den Umlegungsplan§ 76 — Vorwegnahme der Entscheidung§ 77 — Vorzeitige Besitzeinweisung§ 78 — Verfahrens- und Sachkosten§ 79 — Abgaben- und AuslagenbefreiungZweiter Abschnitt — Vereinfachte Umlegung
§ 80 — Zweck, Anwendungsbereich, Zuständigkeiten§ 81 — Geldleistungen§ 82 — Beschluss über die vereinfachte Umlegung§ 83 — Bekanntmachung und Rechtswirkungen der vereinfachten Umlegung§ 84 — Berichtigung der öffentlichen BücherFünfter Teil — Enteignung
Erster Abschnitt — Zulässigkeit der Enteignung
§ 85 — Enteignungszweck§ 86 — Gegenstand der Enteignung§ 87 — Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung§ 88 — Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen§ 89 — Veräußerungspflicht§ 90 — Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land§ 91 — Ersatz für entzogene Rechte§ 92 — Umfang, Beschränkung und Ausdehnung der EnteignungZweiter Abschnitt — Entschädigung
§ 93 — Entschädigungsgrundsätze§ 94 — Entschädigungsberechtigter und Entschädigungsverpflichteter§ 95 — Entschädigung für den Rechtsverlust§ 96 — Entschädigung für andere Vermögensnachteile§ 97 — Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten§ 98 — Schuldübergang§ 99 — Entschädigung in Geld§ 100 — Entschädigung in Land§ 101 — Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte§ 102 — Rückenteignung§ 103 — Entschädigung für die RückenteignungDritter Abschnitt — Enteignungsverfahren
§ 104 — Enteignungsbehörde§ 105 — Enteignungsantrag§ 106 — Beteiligte§ 107 — Vorbereitung der mündlichen Verhandlung§ 108 — Einleitung des Enteignungsverfahrens und Anberaumung des Termins zur mündlichen Verhandlung; Enteignungsvermerk§ 109 — Genehmigungspflicht§ 110 — Einigung§ 111 — Teileinigung§ 112 — Entscheidung der Enteignungsbehörde§ 113 — Enteignungsbeschluss§ 114 — Lauf der Verwendungsfrist§ 115 — Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte§ 116 — Vorzeitige Besitzeinweisung§ 117 — Ausführung des Enteignungsbeschlusses§ 118 — Hinterlegung§ 119 — Verteilungsverfahren§ 120 — Aufhebung des Enteignungsbeschlusses§ 121 — Kosten§ 122 — Vollstreckbarer TitelSechster Teil — Erschließung
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 123 — Erschließungslast§ 124 — Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot§ 125 — Bindung an den Bebauungsplan§ 126 — Pflichten des EigentümersZweiter Abschnitt — Erschließungsbeitrag
§ 127 — Erhebung des Erschließungsbeitrags§ 128 — Umfang des Erschließungsaufwands§ 129 — Beitragsfähiger Erschließungsaufwand§ 130 — Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands§ 131 — Maßstäbe für die Verteilung des Erschließungsaufwands§ 132 — Regelung durch Satzung§ 133 — Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht§ 134 — Beitragspflichtiger§ 135 — Fälligkeit und Zahlung des BeitragsSiebter Teil — Maßnahmen für den Naturschutz
§ 135a — Pflichten des Vorhabenträgers; Durchführung durch die Gemeinde; Kostenerstattung§ 135b — Verteilungsmaßstäbe für die Abrechnung§ 135c — SatzungsrechtZweites Kapitel — Besonderes Städtebaurecht
Erster Teil — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 136 — Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen§ 137 — Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen§ 138 — Auskunftspflicht§ 139 — Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher AufgabenträgerZweiter Abschnitt — Vorbereitung und Durchführung
§ 140 — Vorbereitung§ 141 — Vorbereitende Untersuchungen§ 142 — Sanierungssatzung§ 143 — Bekanntmachung der Sanierungssatzung, Sanierungsvermerk§ 144 — Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge§ 145 — Genehmigung§ 146 — Durchführung§ 147 — Ordnungsmaßnahmen§ 148 — Baumaßnahmen§ 149 — Kosten- und Finanzierungsübersicht§ 150 — Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen§ 151 — Abgaben- und AuslagenbefreiungDritter Abschnitt — Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften
§ 152 — Anwendungsbereich§ 153 — Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise, Umlegung§ 154 — Ausgleichsbetrag des Eigentümers§ 155 — Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag, Absehen§ 156 — Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung§ 156a — Kosten und Finanzierung der SanierungsmaßnahmeVierter Abschnitt — Sanierungsträger und andere Beauftragte
§ 157 — Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde§ 158 — Voraussetzungen für die Beauftragung als Sanierungsträger§ 159 — Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger§ 160 — Treuhandvermögen§ 161 — Sicherung des TreuhandvermögensFünfter Abschnitt — Abschluss der Sanierung
§ 162 — Aufhebung der Sanierungssatzung§ 163 — Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke§ 164 — Anspruch auf RückübertragungSechster Abschnitt — Städtebauförderung
§ 164a — Einsatz von Städtebauförderungsmitteln§ 164b — VerwaltungsvereinbarungZweiter Teil — Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
§ 165 — Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen§ 166 — Zuständigkeit und Aufgaben§ 167 — Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger§ 168 — Übernahmeverlangen§ 169 — Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich§ 170 — Sonderregelung für Anpassungsgebiete§ 171 — Kosten und Finanzierung der EntwicklungsmaßnahmeDritter Teil — Stadtumbau
§ 171a — Stadtumbaumaßnahmen§ 171b — Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept§ 171c — Stadtumbauvertrag§ 171d — Sicherung von DurchführungsmaßnahmenVierter Teil — Soziale Stadt
§ 171e — Maßnahmen der Sozialen StadtFünfter Teil — Private Initiativen
§ 171f — Private Initiativen zur Stadtentwicklung, LandesrechtSechster Teil — Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote
Erster Abschnitt — Erhaltungssatzung
§ 172 — Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)§ 173 — Genehmigung, Übernahmeanspruch§ 174 — AusnahmenZweiter Abschnitt — Städtebauliche Gebote
§ 175 — Allgemeines§ 176 — Baugebot§ 176a — Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innenentwicklung§ 177 — Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot§ 178 — Pflanzgebot§ 179 — Rückbau- und EntsiegelungsgebotSiebter Teil — Sozialplan und Härteausgleich
§ 180 — Sozialplan§ 181 — HärteausgleichAchter Teil — Miet- und Pachtverhältnisse
§ 182 — Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen§ 183 — Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke§ 184 — Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse§ 185 — Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen§ 186 — Verlängerung von Miet- oder PachtverhältnissenNeunter Teil — Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur
§ 187 — Abstimmung von Maßnahmen; Bauleitplanung und Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur§ 188 — Bauleitplanung und Flurbereinigung§ 189 — Ersatzlandbeschaffung§ 190 — Flurbereinigung aus Anlass einer städtebaulichen Maßnahme§ 191 — Vorschriften über den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen GrundstückenDrittes Kapitel — Sonstige Vorschriften
Erster Teil — Wertermittlung
§ 192 — Gutachterausschuss§ 193 — Aufgaben des Gutachterausschusses§ 194 — Verkehrswert§ 195 — Kaufpreissammlung§ 196 — Bodenrichtwerte§ 197 — Befugnisse des Gutachterausschusses§ 198 — Oberer Gutachterausschuss§ 199 — ErmächtigungenZweiter Teil — Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 200 — Grundstücke; Rechte an Grundstücken; Baulandkataster§ 200a — Ersatzmaßnahmen§ 201 — Begriff der Landwirtschaft§ 201a — Verordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt§ 202 — Schutz des MutterbodensZweiter Abschnitt — Zuständigkeiten
§ 203 — Abweichende Zuständigkeitsregelung§ 204 — Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden und bei Gebiets- oder Bestandsänderung§ 205 — Planungsverbände§ 206 — Örtliche und sachliche ZuständigkeitDritter Abschnitt — Verwaltungsverfahren
§ 207 — Von Amts wegen bestellter Vertreter§ 208 — Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts§ 209 — Vorarbeiten auf Grundstücken§ 210 — Wiedereinsetzung§ 211 — Belehrung über Rechtsbehelfe§ 212 — Vorverfahren§ 212a — Entfall der aufschiebenden Wirkung§ 213 — OrdnungswidrigkeitenVierter Abschnitt — Planerhaltung
§ 214 — Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen; ergänzendes Verfahren§ 215 — Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften§ 215a — Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung§ 216 — Aufgaben im Genehmigungsverfahren§ 216a — Unwirksamkeit von Bebauungsplänen mit Abweichungen von der Technischen Anleitung zum Schutz gegen LärmDritter Teil — Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen
§ 217 — Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 218 — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand§ 219 — Örtliche Zuständigkeit der Landgerichte§ 220 — Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen§ 221 — Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 222 — Beteiligte§ 223 — Anfechtung von Ermessensentscheidungen§ 224 — Entfall der aufschiebenden Wirkung bei Antrag auf gerichtliche Entscheidung§ 225 — Vorzeitige Ausführungsanordnung§ 226 — Urteil§ 227 — Säumnis eines Beteiligten§ 228 — Kosten des Verfahrens§ 229 — Berufung, Beschwerde§ 230 — Revision§ 231 — Einigung§ 232 — Weitere Zuständigkeit der Kammern (Senate) für BaulandsachenViertes Kapitel — Überleitungs- und Schlussvorschriften
Erster Teil — Überleitungsvorschriften
§ 233 — Allgemeine Überleitungsvorschriften§ 234 — Überleitungsvorschriften für das Vorkaufsrecht§ 235 — Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen§ 236 — Überleitungsvorschriften für das Baugebot und die Erhaltung baulicher Anlagen§ 237 — (weggefallen)§ 238 — Überleitungsvorschrift für Entschädigungen§ 239 — Überleitungsvorschrift für die Grenzregelung§ 240 — (weggefallen)§ 241 — (weggefallen)§ 242 — Überleitungsvorschriften für die Erschließung§ 243 — Überleitungsvorschriften für das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch und das Bundesnaturschutzgesetz§ 244 — Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau§ 245 — Überleitungsvorschriften für den Stadtumbau, die Soziale Stadt und die Förderung städtebaulicher Maßnahmen§ 245a — Überleitungsvorschriften und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts§ 245b — Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich§ 245c — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt§ 245d — Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland§ 245e — Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land§ 245f — Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie aus Anlass der Einführung des § 249c; EvaluierungZweiter Teil — Schlussvorschriften
§ 246 — Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte§ 246a — Überschwemmungsgebiete, überschwemmungsgefährdete Gebiete§ 246b — Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie§ 246c — Abweichungen vom Baugesetzbuch für den Wiederaufbau im Katastrophenfall; Verordnungsermächtigung§ 246d — Sonderregelungen für Biogasanlagen§ 246e — Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau§ 247 — Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland§ 248 — Sonderregelung zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie§ 249 — Sonderregelungen für Windenergieanlagen an Land§ 249a — Sonderregelung für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien§ 249b — Verordnungsermächtigungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Abbaubereichen des Braunkohletagebaus§ 249c — Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land§ 250 — Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten