Erstes Kapitel Allgemeines Städtebaurecht › Vierter Teil Bodenordnung › Erster Abschnitt Umlegung

§ 65 Hinterlegung und Verteilungsverfahren · Baugesetzbuch (BBauG)

Für die Hinterlegung von Geldleistungen und für das Verteilungsverfahren gelten die Vorschriften der §§ 118 und 119 entsprechend.

Alle Vorschriften: BBauG — Inhaltsübersicht